Reiserücktritt -
AGB
Herausgeber:
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder
Buchung in der Villa del Mar
Sehr geehrter
Reisegast,
die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für die Buchung von
Hoteldienstleistungen Sie werden Inhalt des zwischen Ihnen –
nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als
Hotel
– nachfolgend „Villa del Mar“ im
Buchungsfalle
abgeschlossenen Beherbergungsvertrag. Bitte lesen Sie diese
Bestimmungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des
Beherbergungsvertrages
1.01.
Für Gäste mit Wohnsitz in Deutschland bzw. mit
deutschen
Pass/Personalausweis garantiert die Villa del Mar die Preise
in
Euro.
1.02
Der Gast kann seine Buchung mündlich (telefonisch),
schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die „Villa
del
Mar“ übermitteln
Grundlage der Buchung des Gaste ist der im Internet auf
derSeite
"www.hoteldelmar.de" angebotene Leistungsumfang mit den dort
angegebenen Preisen bzw. das von der „Villa del
Mar“ dem Gast schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei
kurzfristigen Anfragen telefonisch) bzw. im Internet
übermittelte
Buchungsangebot .
1.03.
Die„Villa del Mar“ übermittelt dem Gast
unverzüglich und in der Regel per E-Mail eine
Buchungsbestätigung mit Angaben der Preise und
Leistungen .
Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die
Buchung
des Gastes bei der „Villa del Mar“
weniger als 3
Werktage vor Reisebeginn eingeht, bzw. 7 Tage wenn der Gast nicht
über eine Zustellungsmöglichkeit per E-Mail oder Fax
verfügt.
Der verbindliche Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per
Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten mündlich
übermittelten) Annahmeerklärung der„Villa
del
Mar“ beim Gast zustande. Mit Zugang dieser
Annahmeerklärung beim Gast ist der Reisevertrag
rechtsverbindlich abgeschlossen.
Der Zugang beim Gast gilt als erfolgt, wenn die E-Mail
ordnungsgemäß abgesandt wurde. Der Gast ist
für die
Beachtung etwaiger Spam-Filter seilbst verantwortlich.
Bei Zustellung per Fax gilt das Sendeprotokoll des Faxes der "Villa del
Mar" als Eingangsnachweis. In beiden Fällen ist der Gast
berechtigt, den Gegenbeweis zu führen.
Weicht die Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) der
„Villa del Mar“ von der Buchung des Gastes ab, so
ist ein
rechtsverbindlicher Vertrag nicht geschlossen.
Der verbindliche Reisevertrag kommt in diesem Fall mit Zugang der
schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten
mündlich übermittelten) Annahmeerklärung des
Gastes bei
der„Villa del Mar“ zustande. Mit Zugang dieser
Annahmeerklärung bei der Villa del Mar ist der
Reisevertrag
rechtsverbindlich abgeschlossen.
Änderungen des Reisevertrages auf Wunsch des Gastes werden
erst mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder
E-Mail
übersandten Annahmeerklärung
der„Villa del
Mar“ rechtsverbindlich.
1.04
Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen der von
ihm mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag,.
2.
Preise und Zahlungsbedingungen
2.01.
Der Gast ist verpflichtet, den für die gebuchten
Reiseleistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
2.02.
Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % des
Gesamtpreises fällig.
Da der Vertrag ein Beherbergungsvertrag ohne
Beförderungsleistungen darstellt und keine Pauschalreise ist
ein
Sicherungsschein gemäß § 651k BGB
NICHT erforderlich.
Die Anzahlung ist vor Anreise, spätestens jedoch 8 Tage nach
Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast auf das angegebene
Konto
der "Villa del Mar" zu überweisen. Für deutsche
Gäste
steht ein Euro-Konto zur Verfügung.
2.03.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Preis
wird zwei Wochen vor Reisebeginn fällig, spätestens
jedoch
beim Einschecken in der Villa del Mar.
2.04.
Die Preise schließen die jeweils geltende polnische
Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und
ändert
sich der Wechselkurs Euro/Zloty nach Vertragsschluss, so kann der
vereinbarte Preis in dem Verhältnis geändert werden,
wie sich
die Änderung pro Person auf den vereinbarten Reisepreis
auswirkt.
Über die Änderung des Reisepreises wird die "Villa
del Mar"
den Gast unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine
Preisänderung
ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei
einer
Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises ist der Gast
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten .
Der Gast hat die vorgenannten Rechte innerhalb von 5 Tagen
nach
Eingang Erklärung der"Villa del Mar"GmbH über die
Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.
2.5.
Ist die Anzahlung auf den Reisepreis nicht oder nicht
vollständig
bezahlt, wird der Vertrag nach Mahnung und Ablauf einer
angemessenen Frist zur Zahlung des Restpreises aufgelöst. Es
wird
dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Gastes
fällig.
3.
Leistungen
3.01.
Die Leistungsverpflichtung der "Villa del Mar" ergibt sich
ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung sowie
der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Internet.
3.02.
Soweit im Namen der Villa del Mar Leistungen auf fremden Internetportalen bzw.
Internetseiten Dritter anbietet, ist das Leistungsangebot
unverbindlich. Maßgeblich sind die auf der Internetseite
www.hoteldelmar.de angebotenen Bedingungen bzw. die dem Gast im
Buchungsangebot bzw. in der Buchungsbestätigung
übermittelten
Bedingungen.
4.
Leistungsänderungen
4.01.
Änderungen und Abweichungen einzelner Beherbergungsleistungen
von
dem vereinbarten Inhalt des Beherbergungsvertrages, die nach
Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit
sie
nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der
Hotelleistung führen.
Die "Villa del Mar" ist verpflichtet, den Gast über
Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen
unverzüglich in
Kenntnis zu setzen, z.B. über den Ausfall technischer
Einrichtungen wie dem Schwimmbad.
4.02.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentzliche
Änderung der Hotelleistung ist der Gast berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten . Der Gast
hat die
vorgenannten Rechte innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Mitteilung
der "Villa del Mar"GmbH über die Leistungsänderung
bzw.
–abweichung geltend zu machen.
4.03
Änderungen der Verpflegungsleistung durch Lieferung der
vereinbarten Verpflegung in Buffetform oder als Gedeck oder in
sonstiger Form sind im Rahmen der Zumutbarkeit in das Ermessen des
Hotels gestellt und gelten nicht als Leistungsänderung.
5.
Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
5.01.
Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche
Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich
ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der "Villa
del
Mar".
5.02.
Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann die "Villa del Mar" Ersatz für die
getroffenen
Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.03.
Die "Villa del Mar" kann ihren Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum gebuchten
Beherbergungspreis (Übernachtung, Verpflegung und
Wellnessangebote) pauschalisieren.
Im Falle des Rücktritts aus Gründen des Gastes sind
folgende Zahlungen zu leisten :
bis zum 45. Tag vor dem Anreisetag
kostenfrei,
jedoch ist ein Aufwendungsersatz von
25,- EUR
je gebuchter Person zu
bezahlen.
vom 44. - 20 . Tag vor dem
Anreisetag 10 Prozent
vom 19. - 08. Tag vor dem
Anreisetag 25 Prozent
vom 7. - 3.
Tag vor dem Anreisetag 60
Prozent
vom 2.
Tag vor dem Anreisetag bis gepl. Ankunft
75 Prozent
bei Nichtantritt der Reise 100 Prozent
Unter Anreisetag ist der gebuchte Anreisetag zu verstehen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der "Villa del Mar"
keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der
geringeren Kosten verpflichtet.
5.04
Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss bis 45 Tage vor dem
gebuchten Anreisetag Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
der
Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Wellnessleistungen
vorgenommen (Umbuchung), kann die "Villa del Mar" ein
Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro
Änderungsvorgang erheben.
Umbuchungswünsche des Gastes, die nach dem 31.Tag vor dem
Anreisetag bei der Villa del Mar eingehen und vom Hotel
bestätigt
werden sind bei Verringerung der Beherbergungsleistung zum gebuchten
Termin mit den unter 5.03 genannten Bedingungen und Pauschalen zu
vergüten.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Reiseantritt
Nimmt der Gast einzelne Beherbergungsleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in
Anspruch, so
erfolgt keine Rückerstattung. Sie muss sich jedoch den Wert
der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt. Die ersparten Aufwendungen können mit 20 %
des
Beherbergungspreises pauschaliert werden.
7.
Rücktritt und Kündigung durch die "Villa del Mar"
7.01.
Die "Villa del Mar" kann nach Antritt der Reise den
Beherbergungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Gast durch
sein
Benehmen nachhaltig stört und das auch nach Abmahnung
fortsetzt oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt
ist. Kündigt die "Villa del Mar", so behält sie den
Anspruch
auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt.
8.
Haftung für Mängel, Anzeigepflicht,
Kündigung durch den Reisenden
8.1.
Wird die Beherbergungsleistung nicht
vertragsmäßig
erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Die "Villa del Mar" kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die
"Villa del
Mar" kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
8.2.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung
der Beherbergungsleistung kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung
des Beherbergungspreises verlangen (Minderung).
8.3.
Der Gast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der
Leitung der "Villa del Ma anzuzeigen. Unterlässt es der Gast
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein. Der Anspruch auf Minderung beginnt frühestens mit
Eingang der Anzeige bei der Hotelleitung.
Anzeigen, auf die eine Reisepreisminderung beansprucht wird,
haben schriftlich oder mündlich ausschließlich gegenüber der Hotelleitung zu
erfolgen.
Das sind Frau Sylwia Mazur, Herr Hans Schlachter
und Frau Aldona Zaluski
8.4.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet die "Villa del Mar" innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Reise infolge eines Mangels
aus
wichtigem, der "Villa del Mar" erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der "Villa del Mar"
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Der
Gast schuldet der "Villa del Mar" den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenen Teil des Beherbergungspreises.
8.5.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem 1/2
Jahr
beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
8.6.
Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt
Ziff. 9.
9.
Haftung für Schäden
9.1.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus
Delikt
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
9.2.
Soweit die "Villa del Mar" für sonstige Schäden
aufgrund des
Reisevertrages haftet, ist ihre Haftung auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch,
soweit die
"Villa del Mar" für einen dem Gast entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträges verantwortlich
ist.
9.3.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet
die "Villa del Mar" jeweils je Reisenden und Reise bei
Sachschäden
bis 4.100,00 € bzw. bis zur Höhe des dreifachen
Reisepreises,
wenn dieser 4.100,00 € übersteigt.
9.4.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der
Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit des Gastes beruhen,
für
leicht Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,
verjähren
derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruchs.
11.
Rechtswahl und Gerichtsstand
11.01.
Der Gast kann die "Villa del Mar" nur an deren Sitz in Polen verklagen.
11.3.
Für Klagen der "Villa del Mar" gegen den Gast ist der Wohnsitz
des
Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Personen deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Gerichtsstand Berlin
Niechorze der 10.8.2010